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Gegenstand der Beratung sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Kapitalanlegern und den Initiatoren, die eine Kapitalanlage herausgeben sowie den Banken oder Anlageberater- oder Vermittler, die in Kontakt zu den Anlegern treten. Der Rechtsschutz der Anleger wird vorrangig vertreten.
- Beratung bei Abschluss einer Vermögensanlage
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Schadensersatz und Rückabwicklung der Anlage bei Prospekthaftung und/oder Pflichtverletzung bei Beratung und Vermittler
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Bankenrecht, Vermögensanlage, Girovertrag und Darlehensverträge
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