Schwerpunkte / Kapitalanlagenrecht

Kapitalanlagerecht


Gegenstand der Beratung sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Kapitalanlegern und den Initiatoren, die eine Kapitalanlage herausgeben sowie den Banken oder Anlageberater- oder Vermittler, die in Kontakt zu den Anlegern treten. Der Rechtsschutz der Anleger wird vorrangig vertreten.

  • Beratung bei Abschluss einer Vermögensanlage
  • Schadensersatz und Rückabwicklung der Anlage bei Prospekthaftung und/oder Pflichtverletzung bei Beratung und Vermittler
  • Bankenrecht, Vermögensanlage, Girovertrag und Darlehensverträge

 

 

 

 

Rechtsanwalt Hartmut Böcher, Rheinweg 1, 53113 Bonn, Tel. +49 (0) 228 - 35016360 Fax: 49 (0) 228 - 35016361
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