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Unter dem Seniorenrecht sind alle Tätigkeiten zusammengefasst, die naturgemäß die Belange und Interessen der älteren Generation ab 50 betreffen. Dabei soll ein Beratungsservice „aus einem Guß eine umfassende Betreuung zu allen zentralen Themen und Problemen dieser Altersgruppe gewährleisten.
- Abwicklungen bei der Aufgabe des eigenen Hausstandes
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Erbrechtliche Regelungen, Lebensversicherungen, Vorsorge für Haustiere
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Recht bei Krankheit, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
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Heimaufenthalt
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Rechtliche Betreuungen
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Rechtsfragen bei Bestattung und Grabpflege
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Rechte im Alltag ( u.a. Geschäftsfähigkeit, Fahrerlaubnis des älteren Menschen )
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Immoblien, Betreuungen und Aufenthalte im Ausland
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