Schwerpunkte
Die hervorgehobenen Schwerpunkte entsprechen Teilbereichen der anwaltlichen Berufstätigkeit und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 7 BORA (Berufsordnung des Rechtsanwalts). Die Vorschrift erlaubt dem Anwalt die Hervorhebung dieser Teilbereiche, wenn er entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die er in der Ausbildung, durch die Berufstätigkeit, durch Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben hat.
In den nachstehend aufgeführten Schwerpunkten hat sich Rechtsanwalt Hartmut Böcher im Sinne der gesetzlichen Vorgaben des § 7 BORA (Berufsordnung des Rechtsanwalts) qualifiziert. In den 42 Berufsjahren wurden insbesondere in Rechtsgebieten besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben, die für den Betrieb und die Bereiche Wohnen und Immobilien eine qualifizierte rechtliche Betreuung garantieren.
Die Benennung der Schwerpunkte schließt eine Annahme von Mandaten in anderen Teilbereichen wie Erb- und Familienrecht, Arbeitsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht nicht aus. Ob eine ausreichende Kompetenz und Erfahrung vorliegen, kann im Rahmen einer kostenfreien Anfrage geklärt werden.