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*Kapitalanlagerecht, 26.01.2009*
Multi Advisor Fund I GbR: Michael Turgut haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Anlegers beim Multi Advisor Fund I GbR ( OLG München, Urteil vom 26.01.2009, 21 U 3291/09 - LG München I, 4 O 14920/07 )
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Die Kanzlei hat in einem weiteren Verfahren wegen der Beteiligung eines Anlegers beim Multi Advisor Fund I GbR einen Erfolg gegen den Vertriebskopf der mittlerweile insolventen Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaft GmbH & Co.KG ( Rechtsnachfolgerin der Futura Finanz AG ) erzielt. Das Oberlandesgericht erkannte nach einer am 19.01.2009 durchgeführten Beweisaufnahme eine persönliche Haftung des Geschäftsführers der Komplementärin der Vermittlungsgesellschaft nach § 826 BGB, weil nach Überzeugung des Senats die Vermittler in den vom Beklagten durchgeführten Schulungen dazu angeleitet wurden, die Risiken einer Beteiligung zu verharmlosen. Die Schulungsvorgaben zeigten, dass er auch nicht davor zurückschreckte, die Anleger durch unwahre Behauptungen zur Zeichnung der Geldanlage zu veranlassen.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Michael Turgut wurde verurteilt, dem Anleger die Einlagen zu erstatten und ihn von weiteren Verpflichtungen freizustellen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Weil die Verkaufsschulungen für alle Finanzprodukte in gleicher Weise durchgeführt wurden, bestehen nach dieser Entscheidung gute Aussichten für eine Haftung wegen der Vermittlung weiterer Beteiligungen.
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*Kapitalanlagerecht 29.10.2008*
Multi Advisor Fund I GbR: Landgericht München verurteilt Michael Turgut wegen Falschberatung der Anleger zu Schadensersatz ( LG München, Urteil vom 20.10.2008, 4 O 14921/07 ) |
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In den Verfahren gegen den Multi Advisor Fund I GbR vertritt die Kanzlei Anleger, die als beteiligte Gesellschafter gegen die Gesellschaft, die Hintermänner und den für den Vertrieb zuständigen Kopf Michael Turgut die Rückabwicklung der Beteiligung sowie Schadensersatz beanspruchen. Mit Urteil vom 20.10.2008 erkannte das Landgericht München, dass der Kopf der Vertriebsgesellschaft Michael Turgut in seinen Schulungen seine Untervermittler angehalten habe, die Anleger über die Risiken der Beteiligung nicht aufzuklären und fehlerhaft zu beraten. Diese „bewußte Nichtaufklärung der Anleger erfüllt nach Auffassung des Gerichts des Tatbestand des Betruges.
Weiter stellte das Gericht fest, dass in dem Emissionsprospekt die abgegebene Plazierungsgarantie fehlerhaft sei. Eine Haftung der Herausgeberin und Initiatorin, der SECI GmbH, komme allerdings nur in Betracht, wenn der Prospekt von den Vermittlern als alleinige Arbeitsgrundlage benutzt worden sei. Wurde er dem Anleger nicht vorgelegt und war auch nicht Gegenstand der Schulungen der Vermittler, könne ein Prospektfehler nicht ursächlich für die Anlageentscheidung sein. Diese Entscheidung ist allerdings rechtlich umstritten. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.12.2007 ( II ZR 21/06 ) können Prospektfehler auch beachtlich sein, wenn ein Prospekt nicht übergeben wurde. Eine abschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts München wird hierzu angestrebt. |
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*Kapitalanlagerecht 1.10.2008*
MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG und Co.KG: Walter Rasch als Initiator des Beteiligungsgfonds vom Landgericht Braunschweig zu Schadensersatz verurteilt ( LG Braunschweig, Urteil vom 1.10.2008 ). |
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In dem ersten von mehreren Klagen von Anlegern gegen des früheren Senator Walter Rasch hat die Kanzlei einen Erfolg erzielt. Das Gericht befand, dass der Prospekt der mittlerweile insolventen Fondsgesellschaft erthebliche Mängel aufweise und der Beklagte Rasch nach den Grundsätzen der Prospekthaftung als Verantwortlicher einzustehen habe. Neben Herrn Rasch, der bislang vergeblich bemüht war, wegen angeblicher Armut Prozesskostenhilfe zu beantragen, wurde auch Herr Michael Turgut als Vertriebskopf und Vorstand der Futura Finanz Zukunftsunternehmen, verklagt. Aufgrund mehrerer gegen ihn ergangener Entscheidungen des LG Braunschweig im März 2008 bestehen gute Aussichten, auch gegen ihn einen Titel zu erhalten.
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*Familienrecht 24.07.2008*
Zur Befristung des Betreuungsunterhalts: Das Oberlandesgericht Jena beschließt am 24.07.2008 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2008 ( XII ZR 109/05 ), dass auch nach der Neuregelung des § 1570 BGB kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollerwerbstätigkeit erwartet wird ( OLG Jena, Beschluss vom 24.07.2008, 1 UF 167/08 ). |
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Das Gericht hat deutlich gemacht, dass im Interesse des Kindeswohl auch nach der Novelle des Unterhaltsrechts künftig ein an den Altersphasen eines Kindes orientierte Bewertung des Betreuungsunterhalts notwendig ist. So bedarf ein Kind, welches den Kindergarten und die ersten beiden Grundschulklassen besucht, eine intensive Betreuung. Danach wird regelmäßig von dem Elterteil, der Unterhalt erhält nur eine Teilzeitbeschäftigung gefordert werden können, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeitbeschäftigung auszunbauen sein dürfte.
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