|
|
Die hervorgehobenen Schwerpunkte entsprechen Teilbereichen der anwaltlichen Berufstätigkeit und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 7 BORA ( Berufsordnung des Rechtsanwalts ). Die Vorschrift erlaubt dem Anwalt die Hervorhebung dieser Teilbereiche, wenn er entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die er in der Ausbildung, durch die Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben hat.
In den nachstehend aufgeführten Schwerpunkten hat sich Rechtsanwalt Hartmut Böcher in diesem Sinne qualifiziert. In den 28 Berufsjahren wurden insbesondere in diesen Teilbereichen besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben ( siehe auch Angaben zur Person ). Die Benennung der Schwerpunkte schließt eine Annahme von Mandaten in anderen Teilbereichen nicht aus ( z.B. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht ). Ob eine ausreichende Kompetenz und Erfahrung vorliegt, kann im Rahmen einer kostenfreien Anfrage geklärt werden. |
|
|
|
| |
 |
|