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Gegenstand der Beratung sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Kapitalanlegern und den Initiatoren, die eine Kapitalanlage herausgeben sowie den Banken oder Anlageberatern- oder Vermittlern, die in Kontakt zu den Anlegern treten. Der Rechtsschutz der Anleger wird vorrangig vertreten.
Der Schwerpunkt der Rechtsvertretung gilt insbesondere für Beteiligungsformen bei sog. Publikumsgesellschaften und Immobilienfonds. Die in mehrjährigen Rechtsstreitigkeiten gewonnenen forensischen Erfahrungen kommen hierbei Anlegern zugute. Die Leistungen schließen ein:
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