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Forderungseinzug/Inkasso

Der Forderungseinzug für Unternehmen und Dienstleister beinhaltet die Durchsetzung und Realisierung titulierter und nicht titulierter Forderungen bei dem geringsten gesetzlich zulässigen Kostenrisiko für die Mandantschaft. Der Leistungskatalog:

  • Rechtliche Prüfung der Forderung und ihrer Durchsetzbarkeit gegenüber dem Schuldner
  • Mahnung in fallangemessener Form und Frist 
  • Titulierung durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid bei unstreitigen Geldforderungen oder Titulierung durch ein Urteil
  • Zwangsvollstreckung und ggf. Anmeldung zur Insolvenztabelle

Mit dem Verzug des Schuldners entsteht dessen Kostentragungspflicht für die Rechtsverfolgungs-kosten des Gläubigers ( Gerichts- und Anwaltkosten ). Mit der Übertragung des Mandats werden daher auch diese von dem Schuldner beansprucht. Sind die Kosten nicht eintreibbar ( Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz ) wird in Anwendung von § 4 Abs. 2 RVG ein Teil des Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner an Erfüllungs Statt übernommen und lediglich ein deutlich unter der gesetzlich vorgesehenen Vergütung liegendes Pauschalhonorar berechnet ( siehe Abschnitt Gebührenregelung ).

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Hartmut Böcher, Im Blumengarten 36, 53127 Bonn
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